Ausbildung in der Landwirtschaft: Was Betriebe 2026 wissen müssen

Der Fachkräftemangel ist in der Landwirtschaft längst angekommen. Wer den eigenen Betrieb übergeben oder erweitern will, braucht qualifizierte Mitarbeiter – und die kommen zu einem erheblichen Teil aus der eigenen Ausbildung. Gleichzeitig ist die Ausbildung in den Grünen Berufen für viele Betriebsleiter Neuland: Welche Berufe gibt es überhaupt, welche Voraussetzungen muss ein Betrieb erfüllen, und was kostet das Ganze? Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick.

Die Grünen Berufe: 14 Wege in die Agrarwirtschaft

Unter dem Begriff „Grüne Berufe“ fasst das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Ausbildungsberufe der Agrarwirtschaft zusammen. Es handelt sich um 14 Ausbildungsberufe, von denen Landwirtin und Landwirt sowie Gärtnerin und Gärtner die bekanntesten sind.

Neben diesen beiden gehören dazu unter anderem Tierwirt, Fachkraft Agrarservice, Pferdewirt, Winzer, Forstwirt, Fischwirt, Milchtechnologe, Revierjäger sowie mehrere Laborberufe. Die Bandbreite ist damit deutlich größer, als viele vermuten – für spezialisierte Betriebe lohnt sich der Blick über den Beruf „Landwirt“ hinaus.

Ausbildungsberuf Landwirt/-in

Der Klassiker dauert drei Jahre und läuft dual ab: praktische Arbeit im Ausbildungsbetrieb, dazu Berufsschule und überbetriebliche Lehrgänge. Formale Schulabschlussvorgaben gibt es nicht – in der Praxis stellen die meisten Betriebe Bewerber mit Haupt- oder Realschulabschluss ein.

Inhaltlich geht es längst nicht mehr nur um Aussaat und Ernte. Betriebswirtschaft, Dokumentationspflichten, Maschinensteuerung, Tierwohl und Umweltauflagen nehmen einen wachsenden Teil des Ausbildungsrahmenplans ein.

Wie steht es um die Ausbildungszahlen?

Im Jahr 2025 wurden in der Landwirtschaft 13.695 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen – knapp drei Prozent aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr blieb die Zahl nahezu konstant, mit neun Verträgen mehr als im Jahr zuvor.

Zum Vergleich: Auf dem gesamten deutschen Ausbildungsmarkt wurden 2025 rund 475.950 Verträge geschlossen, ein Rückgang um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Das ist die eigentlich bemerkenswerte Nachricht: Während der Ausbildungsmarkt insgesamt schrumpft, hält sich die Landwirtschaft stabil. Für Betriebe heißt das aber auch, dass der Wettbewerb um die vorhandenen Bewerber härter wird.

Was kostet ein Auszubildender?

Die wichtigste Kostengröße ist die Ausbildungsvergütung. Seit 2020 gibt es dafür eine gesetzliche Untergrenze nach § 17 Berufsbildungsgesetz.

Für Ausbildungen, die 2026 beginnen, liegt der Azubi-Mindestlohn bei 724 Euro brutto im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten Jahr steigt er auf 854 Euro, im dritten auf 977 Euro und im vierten auf 1.014 Euro. Das ist gegenüber 2025 – damals 682 Euro im ersten Lehrjahr – ein Anstieg um knapp 6,2 Prozent.

Wichtig für die Kalkulation: Die Mindestausbildungsvergütung eines Jahres gilt nur für Ausbildungsverhältnisse, die in diesem Jahr beginnen. Die Höhe für die gesamte Ausbildungszeit richtet sich nach den Sätzen des Startjahres, bestehende Verträge werden nicht rückwirkend angepasst.

Ist der Betrieb tarifgebunden, gilt mindestens die tariflich vereinbarte Vergütung. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die für ihre Branche und Region geltenden Tarifsätze um höchstens 20 Prozent unterschreiten.

Dazu kommen Sozialversicherungsbeiträge, Berufskleidung, Werkzeug sowie die Kosten für überbetriebliche Lehrgänge. Gegenzurechnen ist die Arbeitsleistung, die ab dem zweiten Ausbildungsjahr spürbar wird.

Voraussetzungen: Wann darf ein Betrieb ausbilden?

Nicht jeder Betrieb kann einfach loslegen. Drei Bedingungen müssen zusammenkommen:

  • Persönliche Eignung: Der Ausbilder darf nicht von der Beschäftigung Jugendlicher ausgeschlossen sein und nicht wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen haben.
  • Fachliche Eignung: In der Regel Meisterprüfung, ein einschlägiger Studienabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation plus Ausbildereignung (AEVO).
  • Eignung der Ausbildungsstätte: Der Betrieb muss die im Ausbildungsrahmenplan geforderten Inhalte tatsächlich vermitteln können – nach Betriebsgröße, Produktionsrichtung und Maschinenausstattung.

Deckt ein Betrieb nicht alle Inhalte ab – etwa ein reiner Ackerbaubetrieb ohne Tierhaltung –, ist ein Ausbildungsverbund mit einem anderen Betrieb der übliche Weg. Ein Teil der Ausbildungszeit wird dann dort absolviert.

Zuständige Stelle: nicht die IHK

Ein häufiges Missverständnis: Für die Grünen Berufe sind nicht die Industrie- und Handelskammern zuständig, sondern die Landwirtschaftskammern beziehungsweise die zuständigen Landesbehörden. Sie prüfen die Eignung, registrieren den Ausbildungsvertrag, organisieren die Prüfungen und sind erster Ansprechpartner bei Problemen.

Der Weg zum Ausbildungsbetrieb in fünf Schritten

  1. Kontakt zur Landwirtschaftskammer aufnehmen und die Eignung des Betriebs prüfen lassen. Das ist kostenlos und meist unkompliziert.
  2. Ausbildereignung nachweisen oder erwerben. Der AEVO-Lehrgang lässt sich berufsbegleitend absolvieren.
  3. Ausbildungsplatz ausschreiben – über die Kammer, die Bundesagentur für Arbeit, regionale Portale und die eigene Website.
  4. Ausbildungsvertrag schließen und bei der zuständigen Stelle eintragen lassen. Der Vertrag muss vor Ausbildungsbeginn vorliegen.
  5. Ausbildungsplan erstellen, der den betrieblichen Jahresablauf mit den Rahmenplaninhalten verknüpft.

Rechtliche Pflichten nicht unterschätzen

Ausbildungsbetriebe müssen nicht nur zahlen, sondern auch für Berufsschule und Prüfungen freistellen sowie Werkzeuge und Materialien stellen. Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Bei minderjährigen Auszubildenden kommt das Jugendarbeitsschutzgesetz hinzu: begrenzte tägliche Arbeitszeit, Beschäftigungsverbote für bestimmte gefährliche Arbeiten und eine ärztliche Erstuntersuchung vor Ausbildungsbeginn. Gerade in der Landwirtschaft mit Maschinen, Tieren und Pflanzenschutzmitteln ist das kein Formalismus, sondern hat praktische Konsequenzen für die Einsatzplanung.

Fördermöglichkeiten

Für Betriebe und Auszubildende gibt es mehrere Unterstützungswege, die häufig ungenutzt bleiben:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, die auswärts wohnen müssen
  • Assistierte Ausbildung (AsA flex) mit Stützunterricht und sozialpädagogischer Begleitung – hilfreich bei schwächeren Bewerbern
  • Zuschüsse der Bundesländer für Verbundausbildung oder überbetriebliche Lehrgänge
  • Eingliederungszuschüsse bei der Ausbildung von Menschen mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund

Die konkreten Programme unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich – die Landwirtschaftskammer kennt die regional verfügbaren Töpfe.

Nach der Ausbildung: Weiterbildung als Bindungsinstrument

Wer ausgebildete Fachkräfte halten will, sollte Perspektiven bieten. Nach der Gesellenprüfung stehen mehrere Wege offen: Landwirtschaftsmeister, staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt, Techniker oder ein Studium der Agrarwissenschaften. Betriebe, die Weiterbildung aktiv unterstützen – zeitlich und finanziell – haben deutlich bessere Chancen, ihre Absolventen zu halten.

Fazit

Ausbildung ist für landwirtschaftliche Betriebe der direkteste Weg zu qualifiziertem Personal – und angesichts stabiler Vertragszahlen bei gleichzeitig schrumpfendem Gesamtmarkt ein Feld, auf dem die Agrarwirtschaft vergleichsweise gut dasteht. Der Aufwand für den Einstieg ist überschaubar: Eignung prüfen lassen, Ausbildereignung erwerben, Ausbildungsplan aufstellen. Wer die rechtlichen Pflichten kennt und die vorhandenen Fördermöglichkeiten nutzt, macht aus der Ausbildung keine Belastung, sondern eine Investition in die eigene Betriebsnachfolge.

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